Badminton-Spielregeln


R 1 Spielfeld und Spielfeldausstattung
R 2 Federball
R 3 Federballtest auf Geschwindigkeit
R 4 Schläger
R 5 Zustimmung für spezielle Ausstattungen
R 6 Wahl
R 7 Punktsystem
R 8 Wechsel der Spielfeldseiten
R 9 Aufschlag
R 10 Einzelspiel
R 11 Doppelspiel
R 12 Verwechslung des Aufschlagfeldes
R 13 Fehler
R 14 Wiederholungen
R 15 Federball nicht im Spiel
R 16 Fortgesetztes Spiel, schlechtes Betragen und Strafen
R 17 Turnier-Offizielle und Einsprüche

Regel 1

Spielfeld und Spielfeldausstattung

1.1 Das Spielfeld ist ein Rechteck und wird durch 40 mm breite Linien, angelegt.
1.2 Die Linien müssen leicht erkennbar sein, vorzugsweise in den Farben weiß oder gelb.
1.3 Die Linien sind Teil des Spielfeldbereiches, den sie begrenzen.
1.4 Die Pfosten haben vom Boden des Spielfeldes gemessen eine Höhe von 1,55 m und sollen vertikal verbleiben, wenn das Netz gespannt ist, wie unter Regel 1.10 beschrieben.
1.5 Die Pfosten werden auf den Seitenlinien des Doppelspielfeldes platziert, gleichgültig, ob Einzel oder Doppel gespielt wird.
1.6 Das Netz ist aus feiner dunkelfarbiger Kordel von gleichmäßiger Stärke hergestellt. Die Maschen dürfen nicht kleiner sein als 15 mm und nicht größer als 20 mm.
1.7 Das Netz ist 760 mm tief und wenigstens 6,10 m breit.
1.8 Die Netzoberkante wird mit einem 75 mm breiten gedoppelten, weißen Band eingefasst, durch das eine Kordel oder ein Kabel (Seil) gezogen wird. Dieses Band muss auf der Kordel oder dem Kabel (Seil) aufliegen.
1.9 Kordel oder Kabel (Seil) müssen spannkräftig genug sein, um an den oberen Enden der Pfosten straff gespannt werden zu können.
1.10 Die Netzoberkante muss, vom Boden des Spielfeldes gemessen, in der Mitte des Feldes eine Höhe von 1,524 m und an den äußeren Begrenzungslinien des Doppelspielfeldes eine Höhe von 1,55 m haben.
1.11 Zwischen den seitlichen Netzabschlüssen und den Pfosten darf keine Lücke sein. Falls erforderlich, sollten diese Abschlüsse in der gesamten Netztiefe mit den Pfosten befestigt werden.


Spielfeld

Erläuterungen zu Regel 1:

Das Doppelspielfeld ist das Standardspielfeld. Das Einzelspielfeld ist nur bei Platzmangel zulässig.
Das Doppelspielfeld hat in jedem Falle die Markierung des Einzelspielfeldes zu enthalten. Alle Markierungen des Spielfeldes müssen 40 mm breit sein. Sind die Linien schmaler, ist das Spielfeld für den Spielbetrieb nicht zugelassen. Breitere Linien sind als Ausnahme zulässig, wenn Feldmarkierungen einer anderen Sportart einen Teil der Badmintonspielfeld-Markierung darstellen. Die Mittellinie darf jedoch nicht breiter als 40 mm sein. Beim Anlegen eines Spielfeldes ist unter allen Umständen darauf zu achten, dass die Außenkanten der Linien den Spielfeldmaßen entsprechen.
Der freie Raum zwischen Seiten- bzw. Grundlinien zu einem anderen Spielfeld oder zur Wand muss mindestens 0,30 m bzw. 1,30 m betragen. In diesem Bereich muss ein Spieler mit einem nach oben gestreckten Schläger aufrecht stehen können, ohne die Decke oder andere Hindernisse zu berühren.
Die Pfosten sind auf den seitlichen Begrenzungslinien des Standardspielfeldes aufzustellen. Sie sollen so beschaffen sein, dass das Netz (Tragseil) gemäß Regel 1 gespannt werden kann. Steht der Pfosten nicht auf der Seitenlinie oder wird das Netz außerhalb des Spielfeldes gehalten, ist mit einer 40 mm breiten Markierung, die von der Seitenlinie senkrecht bis zur Oberkante des Netzes führt, der Pfostenstand kenntlich zu machen. Diese Markierung kann eine Stange, ein Klebestreifen o.ä. sein. Eine zusätzlich Markierung der Seitenlinien des Einzelspielfeldes in einem Standardspielfeld ist nicht zulässig.
Die Netzlänge beträgt mit glattgezogener Lasche und ohne Spannung insgesamt 6,02 m. Das Netz ist mit den auf der Linie stehenden Pfosten so zu verbinden, dass der Ball nicht zwischen ihnen hindurch geschlagen werden kann. Die 75 mm breite Lasche an der Oberkante des Netzes ist so anzubringen, dass von den Spielfeldseiten her nur ein 37,5 mm breiter Netzkantenabschluss zu sehen ist.

Regel 2

Federball

2.1 Der Federball darf aus natürlichen und/oder synthetischen Materialien hergestellt werden. Unabhängig vom Material, aus dem der Federball hergestellt ist, sollte er ganz allgemein den Flugeigenschaften eines Naturfederballes mit Korkbasis entsprechen. Die Basis ist mit einer dünnen Lederschicht überzogen.
2.2 Der Federball muss 16 an der Basis befestigte Federn haben.
2.3 Die Federn müssen, gemessen von der Spitze bis zur Oberkante der Basis in jedem einzelnen Federball gleich lang sein. Die Länge kann zwischen 62 mm bis 70 mm variieren.
2.4 Die Spitzen der Federn müssen einen Kreis bilden mit einem Durchmesser von 58 mm bis 68 mm.
2.5 Die Federn müssen fest mit Zwirn oder einem anderen geeigneten Material befestigt sein.
2.6 Die Basis muss einen Durchmesser von 25 mm bis 28 mm haben und unten abgerundet sein.
2.7 Der Federball muss zwischen 4,74 und 5,50 Gramm wiegen.
2.8 Federball aus synthetischem Material
2.8.1 Der Korb oder die Nachbildung von Federn aus synthetischem Material ersetzt die Naturfedern.
2.8.2 Die Basis ist in Regel 2.6 beschrieben.
2.8.3 Maße und Gewichte müssen wie in den Regeln 2.3, 2.4 und 2.7 sein. Auf Grund unterschiedlichen spezifischen Gewichts und Verhaltens von synthetischem Material im Vergleich mit Naturfedern ist jedoch eine Abweichung bis zu zehn Prozent akzeptabel.
2.9 Unter dem Vorbehalt, dass allgemeine Form, Geschwindigkeit und Flugeigenschaft des Federballs nicht verändert werden, können Abweichungen von den obigen Spezifikationen mit Genehmigung des zuständigen Nationalverbandes vorgenommen werden:
2.9.1 an Orten, wo aufgrund von atmosphärischen Bedingungen für den Standard-Federball ungeeignet ist; oder
2.9.2 wenn spezielle Umstände bestehen, die es aus anderen Gründen im Interesse des Spiels erforderlich machen.

Erläuterungen zu Regel 2:

Der Federball muss die konkreten Maße gemäß Regel 2 aufweisen. Die Korrektheit des Balles wird vor dem Spiel gemäß Regel 3 geprüft.
Es muss eine angemessene Anzahl Bälle für die Dauer des Spieles bereit gehalten werden. Stehen mehrere Ballsorten zur Verfügung bzw. sind mehrere zugelassen und die Spieler können sich nicht auf eine Sorte einigen, ist durch Los zu entscheiden, mit welcher Sorte das Spiel durchgeführt wird.

Regel 3

Federballtest auf Geschwindigkeit

3.1 Um einen Federball zu testen, ist ein voller Unterhandschlag auszuführen, bei dem der Federball unmittelbar über der rückwärtigen Begrenzungslinie getroffen wird. Der Federball ist in Aufwärtsrichtung und parallel zu den Seitenlinien zu schlagen.
3.2 Ein Federball mit korrekter Geschwindigkeit landet nicht weniger als 530 mm und nicht mehr als 990 mm von der gegenüberliegenden rückwärtigen Begrenzungslinie entfernt auf dem Boden

Erläuterungen zu Regel 3:

Zum Testen eines Federballes stellt sich der Prüfende so hinter die rückwärtige Begrenzungslinie, dass der Ball über dieser Linie getroffen wird.

Regel 4

Schläger

4.1 Die Teile des Schlägers werden in Regel 4.1.1 bis 4.1.7 beschrieben.
4.1.1 Die Hauptbestandteile des Schlägers heißen: Griff, Besaitung, Schlägerkopf, Schaft, Schlägerhals und Rahmen.
4.1.2 Der Griff ist der Teil des Schlägers, der vom Spieler in der Hand gehalten wird.
4.1.3 Die Besaitung ist der Teil des Schlägers, der zum Schlagen des Federballes bestimmt ist.
4.1.4 Der Schlägerkopf begrenzt die Besaitung.
4.1.5 Der Schaft verbindet den Griff mit dem Schlägerkopf (mit Ausnahme Regel von 4.1.6)
4.1.6 Der Schlägerhals (falls vorhanden) verbindet den Schaft mit dem Schlägerkopf.
4.1.7 Der Schlägerrahmen besteht insgesamt aus den Teilen Schlägerkopf, Schlägerhals, Schaft und Griff.
4.2 Der Schlägerrahmen darf 680 mm in der gesamten Länge und 230 mm in der gesamten Breite nicht überschreiten.
4.3 Die Besaitung
4.3.1 Die Besaitung des Schlägers muss eben sein und aus einem Muster von sich kreuzenden Saiten bestehen, die dort, wo sie sich kreuzen, entweder abwechselnd verflochten oder geknotet sind. Das Saitenmuster muss im allgemeinen einheitlich sein und darf insbesondere in der Mitte nicht weniger dicht sein, als in jedem anderen Punkt der Besaitung.
4.3.2 Die Besaitung darf 280 mm in der gesamten Länge und 220 mm in der gesamten Breite nicht überschreiten. Die Besaitung darf jedoch bis in den Schlägerhals verlängert werden, vorausgesetzt die zusätzliche Besaitung überschreitet nicht eine Breite von 35 mm und die Gesamtlänge der Besaitung überschreitet dabei nicht 330 mm.
4.4 Der Schläger
4.4.1 muss frei sein von daran befestigten Gegenständen und vorspringenden Teilen mit Ausnahme von solchen, die ausschließlich und speziell dazu dienen, Abnutzung und Verschleiß oder Schwingungen zu verringern oder zu vermeiden oder um Gewicht zu verteilen oder um den Schlägergriff durch eine Schnur an der Hand des Spielers zu sichern, und die für diese Zwecke eine angemessene Größe und Anbringung aufweisen, und
4.4.2 muss frei sein von jeder Vorrichtung, die es einem Spieler ermöglicht, die Schlägerform zu verändern.

Erläuterungen zu Regel 4:

Es mag hilfreich sein, die Vorgehensweise zu empfehlen, welche die IBF gegenwärtig ins Auge fasst, um die Rechtmäßigkeit eines Schlägers in Bezug auf die Maße festzulegen. (Die Regel ist jedoch die entscheidende Aussage für die Legalität des Schlägers.) Das im folgenden als 'unzulässig' bezeichnete meint 'für das Spiel nicht zugelassen' im Sinne der Regel 5.
1. Länge des Rahmens
- wenn die Länge 680 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.
2. Breite des Rahmens
- wenn die Breite 230 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.
3. Breite der Besaitung
- wenn die Breite 220 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.
- Länge der Besaitung
- wenn die Länge 330 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.
- wenn die Länge kleiner oder gleich 280 mm ist, so ist der Schläger zulässig.
- wenn die Länge 280 mm überschreitet, aber nicht 330 mm, ist der Schläger zulässig, vorausgesetzt, dass die 280 mm übertreffende Länge der Besaitung sich innerhalb einer Breite von 35 mm befindet.
Unter einheitlichem Saitenmuster ist beispielsweise zu verstehen, dass sowohl innerhalb des Längssaitenmusters als auch innerhalb des Quersaitenmusters kein Saitenstrang fehlen darf.

Regel 5

Zustimmung für spezielle Ausstattungen

Die internationale Badminton Federation (IBF) hat bezüglich jeder Frage zu entscheiden, ob ein Schläger, Federball oder eine Ausrüstung oder jegliches Modell, das zum Spielen von Badminton benutzt wird und den Spezifikationen entspricht.
Eine solche Entscheidung kann auf Initiative der IBF erfolgen oder auf Antrag von jedem anderen, der ein echtes Interesse an der Sache hat, einschließlich Spielern, Ausrüstungsherstellern oder Nationalverbänden oder einem Mitglied davon.

Regel 6

Wahl

6.1 Vor Spielbeginn wird eine Wahl durchgeführt. Die Seite, die Wahl gewinnt, hat die Auswahl zu treffen zwischen den Möglichkeiten in Regel 6.1.1 oder Regel 6.1.2
6.1.1 zuerst auf- oder rückzuschlagen.
6.1.2 Spielbeginn auf der einen oder anderen Seite des Spielfeldes.
6.2 Der Verlierer der Wahl hat sich dann für eine der noch verbleibenden Möglichkeiten zu entscheiden.

Erläuterungen zu Regel 6:

Der Spieler, der die Wahl gewonnen hat, wählt zwischen den in der Regel 6.1 aufgeführten Möglichkeiten. Auch der Verlierer muss wählen und zwar zwischen den verbleibenden logischen Möglichkeiten.
6.1.1 Der Verlierer der Wahl hat dann die Auswahl zwischen den Spielfeldseiten.
6.1.2 Der Verlierer der Wahl hat sich für oder gegen den ersten Aufschlag zu entscheiden. Erst wenn der Aufschläger benannt ist, entscheidet die rückschlagende Seite, welcher Spieler der erster Rückschläger wird.
Die Art, wie die Wahl durchzuführen ist, ist beliebig. Sie sollte aber, wenn ein Schiedsrichter eingesetzt ist, mittels einer Münze durchgeführt werden.

Regel 7

Punktsystem

7.1 Ein Spiel ist beendet, wenn eine Seite zwei Sätze gewonnen hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 In Doppelspielen und im Herreneinzel gilt ein Satz als gewonnen von der Seite, die zuerst 15 Punkte erreicht hat, mit Ausnahme der Regel 7.4.
7.3 Im Dameneinzel ist ein Satz gewonnen von der Seite, die zuerst 11 Punkte erreicht hat, mit Ausnahme der Regel 7.4.
7.4 Bei einem Punktstand von '14-beide' ('10-beide' im Dameneinzel), kann die Seite, die zuerst 14 (10) Punkte erreicht die Wahl gemäß den Regeln 7.4.1 oder 7.4.2 ausüben:
7.4.1 den Satz bis 15 (11) Punkte fortsetzen, also den Satz nicht zu verlängern, oder
7.4.2 den Satz bis 17 (13) Punkte zu verlängern.
7.5 Die Seite, die einen Satz gewinnt, führt im nächsten Satz den ersten Aufschlag aus.
7.6 Nur die aufschlagende Seite kann einen weiteren Punkt zum bisherigen Punktstand erzielen (siehe Regel 10.3oder 11.4).

Erläuterungen zu Regel 7:

Ein Spiel ist gewonnen, wenn eine Seite zwei Sätze gewonnen hat. Der dritte Satz wird nur ausgetragen, wenn jeder einen Satz für sich entschieden hat.
Die Anzahl der Punkte, die für den Gewinn eines Satzes erreicht werden müssen, sind im Herreneinzel und in allen Doppeldisziplinen: 15 Punkte Dameneinzel: 11 Punkte.
Unter Verlängerung versteht man, den Satz eines Spieles über die normale Punktzahl hinaus zu spielen. Das geschieht jedoch nicht willkürlich, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Nur die Seite, die zuerst die für die Möglichkeit einer Verlängerung erforderliche Punktzahl erreicht hat, kann beim Aufschließen des Gegners zum Gleichstand bei dieser Punktzahl von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Der Anspruch auf die Verlängerung muss vor dem nächsten Aufschlag, der dem Gleichstand folgt, von der Seite geltend gemacht werden. Nach dem erfolgten nächsten Aufschlag ist der Zeitpunkt für die Verlängerung vorbei.

Beispiele:

Die Seite "A" (HE, DD, HD oder GD) hat zuerst 14 Punkte erzielt. Wird bei 14 ein Gleichstand erreicht, dann hat nur diese Seite das Recht, den Satz bis 17 zu verlängern, ganz gleich, ob die andere Seite damit einverstanden ist oder nicht.
Die Spielerin "A" (DE) hat zuerst 10 Punkte erzielt. Wird bei 10 ein Gleichstand erreicht, dann hat nur diese Spielerin das Recht, den Satz bis 13 zu verlängern, ganz gleich, ob die Gegnerin damit einverstanden ist oder nicht.
Macht aus irgendwelchen Gründen, die nur die Seite zu verantworten hat, von der Möglichkeit der Verlängerung keinen Gebrauch, ist die Möglichkeit zu verlängern, verwirkt.
Wenn gesetzt wurde, heißt der Punktstand '14 beide' bzw. '10 beide'. Das Aufschlagfeldwird beibehalten.
Es besteht keine Pflicht zum Verlängern. Die Regel räumt den Spielern das Recht, diesen Satz zu verlängern .
Ist ein Schiedsrichter eingesetzt, können die Spieler daraus nicht herleiten, dass der Schiedsrichter sie darauf aufmerksam machen muss.


Regel 8

Wechsel der Spielfeldseiten

8.1 Die Spieler wechseln die Spielfeldseiten:
8.1.1 nach Beendigung des ersten Satzes;
8.1.2 vor Beginn des dritten Satzes (falls ein solcher ausgetragen wird); und
8.1.3 im dritten Satz oder in einem Spiel mit einem Satz, wenn die führende Seite folgenden Punktstand erreicht:
- 6 in einem Spiel zu 11 Punkten
- 8 in einem Spiel zu 15 Punkten
8.2 Wenn Spieler es versäumen, die Spielfeldseiten zu wechseln, wie in Regel 10.1 angegeben, muss der Wechsel unmittelbar nach Erkennen des Fehlers erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Ball nicht mehr im Spiel ist. Der bis dahin erreichte Punktstand bleibt bestehen.

Erläuterungen zu Regel 8:

Ist es versäumt worden oder hat der Schiedsrichter es versäumt, die Spielfeldseiten bei entsprechender Punktzahl zu wechseln oder wechseln zu lassen, entsteht daraus kein Regelverstoß. Eine Reklamation, welche die Gültigkeit des Ergebnisses aufhebt, ist nicht möglich.

Regel 9

Aufschlag

9.1 Bei einem korrekten Aufschlag
9.1.1 darf keine Seite die Ausführung des Aufschlages unzulässig verzögern, sobald Aufschläger und Rückschläger ihre jeweiligen Positionen eingenommen haben;
9.1.2 müssen Aufschläger und Rückschläger innerhalb der diagonal gegenüberliegenden Aufschlagfelder stehen, ohne die Begrenzungslinien dieser Aufschlagfelder zu berühren;
9.1.3 muss ein Teil beider Füße des Aufschlägers und des Rückschlägers mit dem Spielfeldboden in Berührung bleiben, vom Beginn des Aufschlages (Regel 9.4) bis der Aufschlag ausgeführt ist (Regel 9.6);
9.1.4 muss der Schläger des Aufschlägers zuerst den Fuß des Federballs berühren;
9.1.5 muss sich der gesamte Federball unterhalb der Taille des Aufschlägers befinden, im Moment der Berührung mit dem Schläger des Aufschlägers;
9.1.6 muss im Augenblick des Schlages der Schlägerkopf so in eine Abwärtsrichtung zeigen, dass der gesamte Schlägerkopf eindeutig unter der schlägerführenden Hand ist.
9.1.7 muss nach dem Aufschlagbeginn (Regel 9.4) der Schläger des Aufschlägers weiter fortgesetzt vorwärts geführt werden, bis der Aufschlag ausgeführt ist und
9.1.8 muss der Federball vom Schläger des Aufschlägers an aufwärts über das Netz fliegen, um, sofern der Flug nicht unterbrochen wird, im Aufschlagfeld des Rückschlägers zu landen (auch auf bzw. innerhalb der Begrenzungslinien).
9.2 Falls ein Aufschlag in der Ausführung nicht den Regeln 9.1.1 bis 9.1.8 entspricht, ist es ein 'Fehler' (Regel 13) der verursachenden Seite.
9.3 Es ist ein 'Fehler', wenn ein Aufschläger beim Versuch, den Aufschlag auszuführen, den Federball nicht trifft.
9.4 Sobald die Spieler ihre Positionen eingenommen haben, gilt die erste Vorwärtsbewegung des Schlägerkopfes des Aufschlägers als Aufschlagbeginn.
9.5 Der Aufschläger darf mit dem Aufschlag nicht beginnen, bevor der Rückschläger bereit ist, jedoch muss der Rückschläger als bereit angesehen werden, wenn er versucht, den Aufschlag zurückzuschlagen.
9.6 Nachdem der Aufschlag begonnen wurde (Regel 9.4), gilt er als ausgeführt, wenn der Federball vom Schläger des Aufschlägers getroffen wurde oder, beim Versuch den Aufschlag auszuführen, der Aufschläger den Federball verfehlt.
9.7 Im Doppelspiel können die jeweiligen Partner jede Position auf dem Feld einnehmen, die den gegnerischen Aufschläger oder Rückschläger in der Sicht nicht behindert.

Erläuterungen zu Regel 9:

Der Aufschlagrichter bzw. der Schiedsrichter muss bei der Auslegung der Regel 9 kleinlich verfahren.
9.1.1 Wenn ein Spieler, der seine Aufschlag- bzw. seine Rückschlagposition eingenommen hat, lange verzögert, ist dieses Verhalten zu bestrafen. Als Verzögerung ist eine Zeitspanne von mehr als 5 Sekunden anzusehen.
9.1.2 Obwohl die Begrenzungslinien innerhalb des Spielfeldes liegen und hinsichtlich der Ballberührung zum Spielfeld zählen, gilt der Spieler, der auf einer Begrenzungslinie des Aufschlagfeldes steht, bzw. diese berührt, als außerhalb des Feldes stehend und begeht dadurch einen Fehler. Dies gilt nicht für den jeweiligen Partner.
9.1.3 Bei der Anwendung dieser Regel kommt es darauf an, dass beide Füße des Aufschlägers wie auch des Rückschlägers solange mit dem Boden in ruhiger Stellung in Berührung bleiben, bis der Aufschlag ausgeführt ist.
Der Aufschlag ist ausgeführt, wenn der Federball den Schläger berührt oder verfehlt hat. Mit dem Boden in ruhiger Stellung in Berührung bleiben setzt voraus, dass irgendein Teil des Fußes auf dem gleichen Punkt verharrt. Es ist trotzdem nicht erforderlich, dass die ganze Fußsohle ruhig bleiben muss. Das Heben der Ferse oder Fußspitze ist bedenkenlos erlaubt, wenn dabei ein Teil des Fußes auf der gleichen Stelle bleibt. Ein Nachziehen des Fußes ist nicht gestattet.
9.1.4
9.1.5
Der Aufschlag ist so auszuführen, dass sich zum Zeitpunkt der Berührung des Balles mit dem Schläger der komplette Ball unterhalb der Taille befindet. Dabei muss die Basis (Kork) des Federballes zuerst, d.h. allein zuerst, getroffen werden.
9.1.6 Der Aufschlag ist so auszuführen, dass im Augenblick der Ballberührung der höchste Teil des Schlägerkopfes in der Waagerechten eindeutig tiefer ist, als der unterste Teil der schlägerführenden Hand.
9.1.7 Jede Bewegung eines Aufschlägers, die Unterbrechung eines ordnungsgemäßen Aufschlages zur Folge hat und jede Unterbrechung der Aufschlagbewegung ist als Fehler zu werten.
Unter dem Begriff 'weiter fortgesetzt vorwärts geführt werden' ist die Bewegung der schlägerführenden Hand zu verstehen, und zwar vom Beginn des Aufschlages bis zum Zeitpunkt der ersten Ballberührung. Sie muss eine ununterbrochene gleichmäßige oder beschleunigende (Swip) Bewegung beschreiben.
9.1.8 Der Federball, der, nachdem er das Netz überflogen hat, vor dem Aufschlagfeld des Rückschlägers auf den Boden fällt, ist als Fehler im Sinne der Regel 13.2und nicht als Aufschlagfehler gemäß Regel 13.1 zu werten.
9.4 Es geht bei dieser Regel nicht um eine Abwärts- oder Rückwärtsbewegung des Schlägerkopfes. Die Spieler müssen ihre Auf- und Rückschlagposition eingenommen haben. Der Aufschlag setzt einen spielbar positionierten Federball voraus.
Wird bei einem Rückhandaufschlag zuerst der Schläger und dann der Federball in eine aufschlagbeginnende Position gebracht, so gilt die erste Vorwärtsbewegung des Schlägerkopfes nicht als Aufschlagbeginn. Wird bei einem Rückhandaufschlag zuerst der Federball und dann der Schläger in eine aufschlagbeginnende Position gebracht, so gilt die erste Vorwärtsbewegung des Schlägerkopfes, die nicht mehr unterbrochen werden darf, als Aufschlagbeginn.
Werden Federball und Schläger gleichzeitig vorwärts in die Aufschlagposition gebracht, und ist ein Aufschlag möglich, so gilt die erste Vorwärtsbewegung des Schlägerkopfes, die nicht mehr unterbrochen werden darf, als Aufschlagbeginn.
9.5 Selbst wenn die aufschlagende Seite aus taktischen Gründen ein Spiel schnell gestalten will, darf der Aufschlag nicht eher ausgeführt werden, bis der Gegner bereit ist. Das ist für die rückschlagende Seite kein Grund, das Spiel unnötig zu verzögern.
Ein geübter Schiedsrichter wird unschwer erkennen, wann ein Spieler bereit ist, und seine Entscheidung treffen. Es muss in jedem Falle verhindert werden, dass sich die rückschlagende Seite auf das Nichtbereitsein beruft, wenn sie einen geschickten Aufschlag nicht retournieren kann.
9.6 Wenn der Federball nach Aufschlagbeginn nicht getroffen wird, gilt der Aufschlag als ausgeführt. Es liegt ein Fehler vor.
9.7 Diese Regel macht es dem Partner lediglich zur Pflicht, den Gegner weder in der Sicht noch sonst zu behindern. Stellt sich der Partner des Aufschlägers so vor diesen, dass der Rückschläger den Spieler bei der Durchführung des Aufschlages nicht einwandfrei verfolgen kann, ist er, wenn es unbeabsichtigt geschieht, aufzufordern, die Sicht freizugeben. Gelangt der Schiedsrichter jedoch zu der Überzeugung, dass sich der Partner absichtlich so verhält, ist auf Fehler zu erkennen.

Regel 10

Einzelspiel

10.1 Aufschlagende und rückschlagende Seiten
10.1.1 Der Aufschlag wird von den Spielern jeweils vom rechten Aufschlagfeld ausgeführt und im rechten Aufschlagfeld zurückgeschlagen, wenn der Aufschläger noch keine Punkte oder eine gerade Punktzahl in diesem Satz erreicht hat.
10.1.2 Der Aufschlag wird von den Spielern jeweils vom linken Aufschlagfeld ausgeführt und im linken Aufschlagfeld zurückgeschlagen, wenn der Aufschläger in diesem Satz eine ungerade Punktzahl erreicht hat.
10.2 Der Federball wird abwechselnd vom Aufschläger und Rückschläger geschlagen bis ein 'Fehler' gemacht wird oder der Federball nicht mehr im Spiel ist.
10.3 Punktestände und Aufschlag
10.3.1 Wenn der Rückschläger einen 'Fehler' macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes des Rückschlägers berührt, erzielt der Aufschläger einen Punkt. Der Aufschläger schlägt dann wieder auf, nun aber vom anderen Aufschlagfeld.
10.3.2 Wenn der Aufschläger einen 'Fehler' macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes des Aufschlägers berührt, verliert der Aufschläger das Aufschlagrecht und der Rückschläger wird der Aufschläger, wobei kein Spieler einen Punkt erzielt hat.

Erläuterungen zu Regel 10:

Im Einzelspiel hat beim Aufschlag der Rückschläger den Federball immer aus dem diagonal gegenüber dem Aufschlagspieler befindlichen Aufschlagfeld zu schlagen.
Die rückschlagende Seite hat sich also nach dem Punktestand der aufschlagende Seite zu richten.
Ebenso wird im Verlauf des Satzes nach dem Aufschlagwechsel nur dann der Aufschlag vom rechten Aufschlagfeld ausgeführt, wenn die aufschlagende Seite eine gerade Punktzahl erreicht hat, im anderen Falle entsprechend vom linken Aufschlagfeld.

Regel 11

Doppelspiel

11.1 Zu Beginn eines Satzes und jedes Mal, wenn eine Seite das Aufschlagrecht zurückgewinnt, wird der Aufschlag vom rechten Aufschlagfeld aus ausgeführt.
11.2 Nur der Rückschläger hat den Aufschlag zurückzuschlagen. Sollte der Federball den Partner des Rückschlägers berühren oder von diesem geschlagen werden, ist es ein 'Fehler' und die aufschlagende Seite gewinnt einen Punkt.
11.3 Spielablauf und Positionen auf dem Spielfeld
11.3.1 Nachdem der Aufschlag zurückgeschlagen ist, kann der Federball von einem der Spieler auf der aufschlagenden Seite und dann von einem der Spieler auf der rückschlagenden Seite geschlagen werden - und so weiter - bis der Federball nicht mehr im Spiel ist.
11.3.2 Nachdem der Aufschlag zurückgeschlagen ist, kann ein Spieler den Federball von jeder Position auf seiner Spielfeldseite aus schlagen.
11.4 Punktestände und Aufschläge
11.4.1 Wenn die rückschlagende Seite einen 'Fehler' macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes der rückschlagenden Seite berührt, erzielt die Aufschlagseite einen Punkt und der Aufschläger schlägt erneut auf.
11.4.2 Wenn die Aufschlagseite einen 'Fehler' macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes der Aufschlagseite berührt, verliert der Aufschläger das Recht, den Aufschlag weiterhin auszuführen, wobei keine der Seiten einen Punkt erzielt.
11.5 Aufschlagende und rückschlagende Seite
11.5.1 Der Spieler, der zu Beginn eines Satzes aufschlägt, führt den Aufschlag vom rechten Aufschlagfeld aus oder schlägt den Aufschlag im rechten Aufschlagfeld zurück, wenn die Seite dieses Spielers keine Punkte oder eine gerade Punktzahl in diesem Satz erreicht hat; bei einer ungeraden Punktzahl gilt für ihn das linke Aufschlagfeld.
11.5.2 Der Spieler, der zu Beginn eines Satzes den Aufschlag zurückschlägt, schlägt den Aufschlag im rechten Aufschlagfeld zurück oder führt den Aufschlag vom rechten Aufschlagfeld aus, wenn diese Seite noch keine Punkte oder eine gerade Punktzahl in diesem Satz erreicht hat; bei einer ungeraden Punktzahl gilt für ihn das linke Aufschlagfeld.
11.5.3 Für die jeweiligen Partner gilt das umgekehrte Schema.
11.6 Der Aufschlag muss bei jeder Aufschlagfolge von einem anderen Aufschlagfeld ausgeführt werden, mit Ausnahme wie in den Regeln 12und 14 festgelegt.
11.7 In jedem Satz geht das Aufschlagrecht hintereinander vom ersten Aufschläger zum ersten Rückschläger über, sodann zum Partner des Rückschlägers. Anschließend wechselt das Aufschlagrecht wieder zur Gegenseite, zu dem Spieler, der an der Reihe ist, vom jeweiligen rechten Aufschlagfeld aus aufzuschlagen (Regel 11.5), dann wiederum zu dessen Partner, u.s.w. .
11.8 Kein Spieler darf außerhalb der Reihenfolge den Aufschlag ausführen, außerhalb der Reihenfolge den Aufschlag zurückschlagen oder im gleichen Satz zweimal hintereinander den Aufschlag zurückschlagen, mit Ausnahme wie in den Regeln 12und 14 festgelegt.
11.9 Jeder der beiden Spieler der Siegerseite kann im folgenden Satz als erster den Aufschlag ausführen und jeder der beiden Spieler der Verliererseite kann den Aufschlag zurückschlagen.

Erläuterungen zu Regel 11:

In einem Doppelspiel hat die Seite, die das erste Aufschlagrecht erworben hat, bei Beginn eines jeden Satzes nur ein Aufschlagrecht (das Aufschlagrecht kann durch die Wahl oder durch den Satzgewinn erworben werden). Der diesen Aufschlag zurückschlagende Spieler muss vor Satzbeginn benannt werden.
Das Aufschlagrecht geht verloren, wenn sie den ersten Fehler gemacht hat. Es ist zu merken, dass jede Seite bei der Durchführung des Aufschlages so zu stehen hat, wie es sich aus ihrem Punktergebnis ergibt. So hat z.B. der Spieler, der den ersten Aufschlag ausführt (grundsätzlich aus dem rechten Aufschlagfeld), immer den Aufschlag im rechten Feld auszuführen bzw. zurückzuschlagen, wenn seine Seite ein gerades Punktergebnis erreicht hat (2, 4, 6, 8 usw.). Der Partner hat entgegengesetzt zu verfahren.
Erwirbt aufgrund des Spielverlaufs eine Seite das Aufschlagrecht, so beginnt der Spieler, der dem Punktergebnis entsprechend im rechten Feld zu stehen hat, mit dem Aufschlag. Ist es zufällig der Partner des Spielers, der den ersten Aufschlag des Satzes zurückschlug oder ausführte, so beginnt er mit dem ersten Aufschlag.
Im Spielverlauf kann jeder Spieler den Ball schlagen. Es muss keineswegs abwechselnd geschlagen oder eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden. Die Spieler sind nicht an die innerhalb des Spielfeldes bestehende Markierung gebunden. Nachdem der erste Aufschlag ausgeführt ist, schlägt der Spieler solange auf, bis seine Seite einen Fehler gemacht hat.
Nach jedem Punktgewinn ist das Aufschlagfeld zu wechseln; es ist also einmal vom rechten und das andere Mal vom linken Aufschlagfeld aufzuschlagen. Wird das Aufschlagrecht im Laufe des Satzes erworben, dann hat auch der Partner, nachdem die aufschlagende Seite einen Fehler gemacht hat, solange das Aufschlagrecht, bis ein zweiter Fehler von ihr begangen wird.

Regel 12

Verwechslung des Aufschlagfeldes

12.1 Eine Verwechslung des Aufschlagfeldes liegt vor, wenn ein Spieler
12.1.1 außerhalb der Reihenfolge den Aufschlag ausgeführt hat;
12.1.2 vom falschen Aufschlagfeld aus aufgeschlagen hat; oder
12.1.3 außerhalb der Reihenfolge den Rückschlag ausgeführt hat.
12.2 Wenn eine Verwechslung der Aufschlagseite festgestellt wird, nachdem der nächste Aufschlag ausgeführt ist, wird der Fehler nicht berichtigt.
12.3 Wenn eine Verwechslung der Aufschlagseite festgestellt wird, bevor der nächste Aufschlag ausgeführt ist:
12.3.1 falls beide Seiten einen Fehler begehen, wird eine 'Wiederholung' gegeben;
12.3.2 falls eine Seite den Fehler begeht und den Ballwechsel gewinnt, wird eine 'Wiederholung' gegeben
12.3.3 falls eine Seite den Fehler begeht und den Ballwechsel verliert, wird der Fehler nicht berichtigt.
12.4 Bei einer 'Wiederholung' aufgrund einer Verwechslung des Aufschlagfeldes wird der Ballwechsel nach erfolgter Korrektur der Verwechslung wiederholt.
12.5 Wenn eine Verwechslung des Aufschlagfeldes nicht korrigiert wird, wird das Spiel in diesem Satz fortgesetzt, ohne dass die neuen Aufschlagfelder der Spieler geändert werden. Ebenso wird die neue Aufschlagreihenfolge nicht geändert.

Erläuterungen zu Regel 12:

Voraussetzung zur Anwendung dieser Regel ist, dass
- eine Verwechslung vorliegt und
- diese Verwechslung vor Beginn des nächsten Ballwechsels festgestellt wird.
Die verwechselnde Seite darf keinen Vorteil erzielen. Erkennt ein Schiedsrichter eine Verwechslung nach Aufschlagbeginn, sollte das Ende dieses Ballwechsels abgewartet und im Sinne der Regel 12 verfahren werden. Erkennt ein Schiedsrichter vor Aufschlagbeginn eine sich anbahnende Verwechslung, so hat er dies sofort zu korrigieren.

Regel 13

Fehler

Es ist ein 'Fehler':
13.1 wenn ein Aufschlag nicht korrekt ist (Regel 9.1) oder wenn die Regeln 9.3oder 11.2 anzuwenden sind;
13.2 wenn der im Spiel befindliche Federball:
13.2.1 außerhalb der Begrenzungslinien des Spielfeldes den Boden berührt (also nicht auf oder innerhalb der Begrenzungslinien);
13.2.2 durch das Netz oder unter dem Netz hindurchfliegt;
13.2.3 das Netz nicht passiert;
13.2.4 das Dach, die Decke oder Seitenwände berührt;
13.2.5 einen Spieler oder die Kleidung eines Spielers berührt; oder
13.2.6 irgendeinen anderen Gegenstand oder eine andere Person außerhalb der unmittelbaren Spielfeldbegrenzungen berührt; (Wo es aufgrund der Hallenkonstruktion erforderlich ist, kann die örtliche Badminton-Organisation mit Zustimmung des Nationalverbandes Sonderregelungen treffen für Fälle, bei denen der Ball ein Hindernis berührt.)
13.3 wenn im Spiel sich der Anfangsberührungspunkt mit dem Federball nicht auf der Spielfeldseite des Schlagenden befindet (Der Schlagende darf jedoch im Verlauf eines Schlages mit seinem Schläger dem Federball über das Netz folgen.);
13.4 wenn ein Spieler, während der Ball im Spiel ist:
13.4.1 das Netz oder dessen Haltevorrichtung mit dem Schläger, seinem Körper oder seiner Bekleidung berührt;
13.4.2 wenn ein Spieler mit dem Schläger oder seinem Körper über dem Netz in das gegnerische Spielfeld eindringt, mit Ausnahme der Regel 13.3;
13.4.3 wenn der Spieler mit dem Schläger oder seinem Körper unter dem Netz in das gegnerische Spielfeld eindringt und der Gegner dadurch behindert oder abgelenkt ist;
13.4.4 den Gegner daran hindert, das heißt verhindert, einen zulässigen Schlag auszuführen, der dem Federball über das Netz folgt;
13.5 wenn ein Spieler während des Spiels seinen Gegner vorsätzlich durch irgendwelche Handlungen wie Rufen oder Gebärden ablenkt;
13.6 wenn der im Spiel befindliche Federball
13.6.1 vom Schläger aufgefangen und festgehalten wird und dann während der Ausführung des Schlages geschleudert wird;
13.6.2 vom selben Spieler zweimal hintereinander mit zwei Schlägen geschlagen wird;
13.6.3 von einem Spieler und dessen Partner hintereinander geschlagen wird; oder
13.6.4 den Schläger eines Spielers berührt und seinen Flug fortsetzt in Richtung auf das hintere Ende dieser Spielfeldseite;
13.7 wenn ein Spieler wegen offenkundiger, wiederholter und anhaltender Verstöße nach Regel 16 für schuldig befunden wird.
13.8 wenn beim Aufschlag der Federball sich derart auf dem Netz verfängt, dass er auf der Oberkante hängen bleibt, oder beim Aufschlag nach Überfliegen des Netzes im Netz hängen bleibt;

Erläuterungen zu Regel 13:

13.2.1

Der Ball ist erst 'Aus', wenn er außerhalb des Feldes den Boden berührt hat.
Wird der Ball vom Spieler oder dem Schläger berührt, bevor er mit dem Boden in Berührung gekommen ist, so ist er so zu werten, als wenn er das Spielfeld erreicht hätte. Es ist dabei vollkommen unbedeutend, wohin er, ohne berührt worden zu sein, geflogen wäre. Das trifft auch für den Fall zu, wo der Ball nach dem Aufschlag ganz offensichtlich nicht in das richtige Aufschlagfeld gefallen wäre.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn in einem Doppelspiel ein Spieler seinem Partner beim Erkennen von Ausbällen behilflich ist. Er soll es jedoch nur so machen, dass der Gegner dabei nicht behindert wird.
Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, dabei nicht das Wort 'Aus' zu verwenden. Dieser Ausruf soll dem Schieds- und Linienrichter vorbehalten bleiben, damit bei den beteiligten Spielern kein Zweifel aufkommen kann.
Die Mittellinie begrenzt beide Spielfeldseiten. Wenn diese Linie auch mit ihren Ausmaßen im rechten und im linken Feld liegt, begrenzt doch die ganze Linie das jeweilige Feld.
Fällt ein Federball nach dem Aufschlag auf die Mittellinie, so gilt er als in das Aufschlagfeld gefallen.
Würde diese Regel anders ausgelegt, wäre es für den Linienrichter eine Zumutung, sich klar zu entscheiden, ob ein Federball auf die rechte oder linke Hälfte der Mittellinie gefallen ist.

13.2.3 Es ist ein Fehler, wenn der im Spiel befindliche Federball das Netz verfehlt zu passieren. Durch und unter das Netz darf der Federball nicht fliegen. Es ist jedoch erlaubt, den Federball ungehindert am Netz vorbei zu schlagen, egal in welcher Höhe. Beim Aufschlag muss der Federball das Netz überfliegen.
13.2.4 Im Bereich des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) gilt:
1. Eine Halle ist uneingeschränkt bespielbar, wenn sie eine lichte Höhe von mindestens 9,00 m aufweist. Bei einer Hallenhöhe von unter 5,00 m ist sie nicht bespielbar.
2. Die 'lichte Höhe' einer Halle ist vom Boden bis zum untersten Teil der Deckenkonstruktion zu messen. Ist ein Deckenbalken vorhanden, auch wenn über ihm noch freier Raum ist, so misst die 'lichte Höhe' vom Boden bis zum untersten Rand des Balkens.
3. Bei einer lichten Höhe unterhalb 9,00 m ist der Aufschlag zu wiederholen, wenn der Ball die Decke bzw. Deckenkonstruktion berührt. Berührt er jedoch während des Schlagwechsels die Decke bzw. Deckenkonstruktion, entsteht immer ein Fehler.
13.2.5 Es ist unerheblich, wo sich der Spieler befindet, wenn der Federball ihn berührt. Wird er außerhalb der Spielfeldgrenzen vom Federball getroffen, ist dies gleichwohl ein Fehler, da sich der Federball noch 'im Spiel' befand.
13.2.6 Für den Bereich des DBV gilt deshalb weiterhin, dass es unwesentlich ist, ob sich dieser Gegenstand oder die Person im geschützten Spielraum außerhalb der Spielfeldgrenzen oder darüber hinaus befindet.
Auf Fehler ist zu entscheiden, wenn der Ball Gegenstände berührt, die sich außerhalb des Standardspielfeldes befinden. Das gilt auch für die Pfosten, wenn sie nicht auf der seitlichen Begrenzungslinie stehen und den Teil des Netzes, der ggf. über das Standardspielfeld hinausragt.
Die Linienrichter haben darum in diesem Zusammenhang nicht nur die Bodenlinien, sondern auch die Begrenzungslinien am Netz zu überwachen.
13.3 Der Schlag auf den Ball darf nicht auf der gegnerischen Seite erfolgen. Es genügt, wenn ein Teil des Balles das Netz überflogen hat.
Nach dem Klammervermerk in Regel 13.3 ist nur der Folgeschlag über das Netz in das gegnerische Feld erlaubt.
Jedes andere 'Eindringen' in das gegnerische Feld mit dem Schläger ist eine Behinderung gemäß Regel 13.4.2 bzw. 13.4.3.
13.4.1 Hier kommt es bei der Erfüllung des Tatbestandes darauf an, dass der Ball noch 'im Spiel' ist (siehe Regel 15).
13.4.2
13.4.3
Die gegnerische Spielfeldseite ist keine absolute Tabuzone.
In der Praxis führte dies bisher hier und da zu unnötigen Diskussionen, wenn z.B. ein Spieler mit dem Fuß um Zentimeter die 'imaginäre Mittellinie' überschritt.
Man differenziert:
Weiterhin wird das Eindringen mit dem Körper oder Schläger über dem Netz mit 'Fehler' geahndet. Dabei ist es unwesentlich, wo der Gegner steht und ob er sich behindert sieht.
Anders sieht es für die Situation unter dem Netz aus. Beim Versuch, den Federball der unmittelbar hinter dem Netz herunterfällt, zurückzuschlagen, wird ein Teil des Schlägerkopfes die 'imaginäre Mittellinie' überschreiten. Nach der bisherigen Regel hatte der Schiedsrichter hier einen 'Fehler' zu geben.
Aktionen unter dem Netz ergeben nur noch dann einen 'Fehler', wenn der Gegner in der Nähe ist, wenn er also tatsächlich behindert oder gestört wurde.
Sicherlich ist auch hier wieder das Fingerspitzengefühl der Schiedsrichter gefragt. Auf dem Wege zur Klarheit sind wir einen großen Schritt vorwärts gekommen. Der Fuß oder der Schläger über der 'imaginären Mittellinie' führt also nicht generell zum 'Fehler'.
13.4.4 Eine weitere Behinderung liegt vor, wenn ein Spieler in der Nähe des Netzes den Federball nach unten schlagen will, dabei den zulässigen Folgeschlag über das Netz aber nicht durchführen kann, weil der Gegner seinen Schläger in der Nähe des Netzes hochhält mit der Absicht, den Ball abprallen zu lassen. Diese Handlung des Gegners ist als 'Fehler' zu werten.
13.6 Der Ausdruck 'deutlich geschlagen' wird in keiner Regel gebraucht und führt leicht zur falschen Auslegung dieser Regel.
Wenn ein Schmetterball zufällig den gegnerischen Schläger trifft und von der Bespannung oder dem Rahmen abprallt, kann nicht von einem deutlich geschlagenen Ball gesprochen werden. Trotzdem ist es kein Fehler.
Prallt der Federball jedoch nicht zurück (weil er lediglich den Schläger berührt) und fliegt deshalb weiter auf das hintere Ende dieses Spielfeldes zu, ist mit dem Berühren sofort auf Fehler zu entscheiden. Dies gilt auch, wenn die weitere Flugbahn nicht die direkte weitere Fluglinie darstellt, sondern nach links oder rechts abweicht. Auch hier liegt bereits mit dem Berühren der Fehler vor.
Die einzige Ausnahme ist in 13.6.1 beschrieben. Voraussetzung ist jedoch dabei, dass der Federball abprallt, also zurückfliegt oder - fällt.
Es ist kein Fehler, wenn der Ball in Ausführung eines Schlages mit zwei seiner Teile (Kork und Federn) den Schläger berührt, außer beim Aufschlag, ganz gleich, ob zum selben Zeitpunkt oder nacheinander.
Die Regel will mit dieser Formulierung lediglich verhindern, dass der Ball mit dem Schläger aufgefangen und angehalten und dann ins gegnerische Feld geworfen bzw. geschleudert wird. Dieses sogenannte Löffeln oder Schaufeln ist als Fehler zu werten.

Regel 14

Wiederholungen

14.1 Wiederholung' wird vom Schiedsrichter oder Spieler (wenn kein Schiedsrichter eingesetzt ist) ausgerufen, um das Spiel anzuhalten.
14.2 Eine 'Wiederholung' kann bei jedem unvorhergesehenen oder unbeabsichtigten Ereignis gegeben werden.
14.3 Wenn der Federball sich derart auf dem Netz verfängt, dass er auf der Oberkante hängen bleibt, oder nach Überfliegen des Netzes im Netz hängen bleibt, so ist das eine 'Wiederholung', ausgenommen während des Aufschlages.
14.4 Wenn während des Aufschlages sowohl Rückschläger als auch Aufschläger gleichzeitig einen Fehler machen, so ist auf 'Wiederholung' zu entscheiden.
14.5 Wenn der Aufschläger den Aufschlag ausführt, bevor der Rückschläger bereit ist, so wird auf 'Wiederholung' entschieden.
14.6 Wenn während des Spiels der Federball auseinanderfällt und sich der Fuß vollständig vom übrigen Federball löst, so ist auf 'Wiederholung' zu entscheiden.
14.7 Wenn der Linienrichter nicht sehen konnte, wohin der Federball gefallen ist und der Schiedsrichter keine Entscheidung treffen kann so ist auf 'Wiederholung' zu entscheiden.
14.8 Eine 'Wiederholung' kann nach einer Verwechslung des Aufschlagfeldes gegeben werden, siehe hierzu Regel 12.3.
14.9 Wenn sich eine "Wiederholung" ergibt, gilt der seit dem letzten Ballwechsel erfolgte Aufschlag nicht mehr und der Spieler, der den Aufschlag hatte, wiederholt den Aufschlag, ausgenommen die Fälle, die nach Regel 12 anzuwenden sind.

Erläuterungen zu Regel 14:

Wenn eine Wiederholung aufgrund eines Ereignisses gegeben werden soll, muss dies zufällig und ungewollt eintreten. Eine Behinderung durch den Partner kann dabei keine Berücksichtigung finden.
Eine Wiederholung ist jedoch zu geben, wenn
a) der Federball einen Gegenstand berührt, der sich in dem Raum über dem Spielfeld unterhalb 9,00 m befindet (Lampen, Lautsprecher, Sportgerät u.ä. einschließlich Halterungen) und aus der Deckenkonstruktion herausragt (die zur Deckenkonstruktion gehörenden Teile wie Träger usw. sind keine derartigen Gegenstände);
b) der Ball den ggf. über die Netzhöhe (1,55 m) herausragenden Teil des Pfosten berührt, soweit diese auf der seitlichen Begrenzungslinie stehen (berührt der Ball jedoch einen Pfosten, der nicht höher als das Netz ist, so ist so zu entscheiden, als wenn er das Netz berührt hätte);
Eine Wiederholung kann gegeben werden, wenn
a) der Ball Gegenstände , die sich über dem Spielfeld befinden überfliegt, ohne sie zu berühren und dabei der Sichtkontakt des bzw. der Spieler oder des Schiedsrichters zum Ball unterbrochen wird (dazu können auch Verstrebungen gehören, die eigentlich Deckenkonstruktion sind);
b) der Ball an sich über dem Spielfeld befindlichen Gegenständen so vorbeifliegt, dass dabei der Sichtkontakt des Schiedsrichters zum Ball unterbrochen wird.
c) ein nicht zum Spiel gehörender Gegenstand in das Spielfeld oder in den geschützten Spielfeldbereich fällt oder den Raum über dem Spielfeld durchfliegt.

Regel 15

Federball nicht im Spiel

Ein Federball ist nicht mehr im Spiel, wenn
15.1 er das Netz berührt und dort verbleibt oder an der Netzoberkante hängen bleibt;
15.2 er das Netz oder den Pfosten berührt und dann beginnt, auf der Netzseite Spielers, der den Schlag ausgeführt hat, auf den Boden des Spielfeldes zurückzufallen;
15.3 er den Boden des Spielfeldes berührt; oder
15.4 der Tatbestand eines 'Fehlers' oder einer 'Wiederholung' vorliegt.

Erläuterungen zu Regel 15:

Bei dieser Regel handelt es sich um eine Vorschrift, die nicht behandelt, welche Entscheidung (Fehler oder Wiederholung) zu treffen ist. Sie stellt lediglich klar, wann ein Federball sich nicht mehr im Spiel befindet.
Der Tatbestand, dass ein 'Fehler' oder eine 'Wiederholung' vorliegt, ist nicht allein entscheidend im Sinne der Regel 15.4. Zusätzlich erforderlich ist es, dass der Schiedsrichter diesen Tatbestand auch erkennt und eine Entscheidung trifft.
Das bedeutet unter anderem, dass beispielsweise ein fremder Federball, der im Spielfeld liegt, erst dann den Ballwechsel unterbricht, wenn der Schiedsrichter dies sieht.
Dasselbe gilt für den Federball, der z.B. die Decke berührt. Wird dies vom Schiedsrichter nicht bemerkt, bleibt der Ball 'im Spiel'.

Regel 16

Fortgesetztes Spiel, schlechtes Betragen und Strafen

16.1 Das Spiel wird ohne Unterbrechung vom ersten Aufschlag bis zum Ende des Spiels durchgeführt, ausgenommen wie in den Regeln 16.2 und 16.3 erlaubt.
16.2 Pausen von nicht länger als 90 Sekunden zwischen dem ersten und zweiten Satz und nicht länger als fünf Minuten zwischen dem zweiten und dritten Satz sind bei allen Spielen der folgenden Veranstaltungen erlaubt
16.2.1 bei internationalen Wettbewerben;
16.2.2 bei von der IBF genehmigten Turnieren; und
16.2.3 bei allen anderen Spielen, es sei denn, dass der Mitgliedsverband vorher die Entscheidung bekanntgegeben hat, eine solche Pause nicht zu gestatten. (Bei vom Fernsehen übertragenen Spielen entscheidet der Referee vor dem Spiel, ob die in Regel 16.2 erlaubten Pausen genommen und fest eingehalten werden müssen.)
16.3 Unterbrechung des Spiels
16.3.1 Wenn Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Spieler liegen, es erforderlich machen, kann der Schiedsrichter das Spiel so lange unterbrechen, wie er es für notwendig erachtet.
16.3.2 Unter besonderen Umständen kann der Referee den Schiedsrichter anweisen, das Spiel zu unterbrechen.
16.3.3 Wird das Spiel unterbrochen, bleibt der Punktstand bestehen und das Spiel wird bei dieser Punktzahl wieder aufgenommen.
16.4 Unter keinen Umständen darf das Spiel verzögert werden, um einem Spieler die Möglichkeit zu geben, sich zu erholen oder Luft zu sammeln.
16.5 Ratschläge (Coaching) und Verlassen des Spielfeldes
16.5.1 Außer den in den Regeln 16.2 und 16.3 vorgesehenen Pausen ist es keinem Spieler erlaubt, während des Spiels Ratschläge zu erhalten.
16.5.2 Außer während der 5-Minutenpause, beschrieben in Regel 16.2, darf kein Spieler während des Spiels das Spielfeld ohne Erlaubnis des Schiedsrichters verlassen.
16.6 Der Schiedsrichter hat die alleinige Entscheidungsgewalt bezüglich jeglicher Spielunterbrechung.
16.7 Ein Spieler darf nicht
16.7.1 absichtlich verursachen, dass das Spiel verzögert oder unterbrochen wird;
16.7.2 absichtlich den Federball modifizieren oder beschädigen, um Geschwindigkeit oder Flugeigenschaft zu verändern;
16.7.3 Verhalten in ungehöriger Weise zeigen; oder
16.7.4 sich Fehlverhalten schuldig machen, die nicht anderweitig durch eine Regel abgedeckt sind.
16.8 Der Schiedsrichter hat jeden Verstoß gegen die Regeln 16.4, 16.5 oder 16.7 wie folgt zu behandeln:
16.8.1 eine Verwarnung an den Spieler (Seite) auszusprechen, der (die) sich schuldig gemacht hat;
16.8.2 den schuldigen Spieler (die schuldige Seite), wenn vorher verwarnt, mit einem Fehler zu bestrafen; oder
16.8.3 im Falle eines empörenden Verstoßes oder fortdauernder Verstöße die schuldige Seite mit einem Fehler zu bestrafen und diese sofort dem Referee zu melden, der berechtigt ist, die verstoßende Seite von diesem Spiel zu disqualifizieren.

Erläuterungen zu Regel 16:

Das Spiel ist ohne Unterbrechung vom Anfang bis zum Ende durchzuführen.
Die Regel ermöglicht zwischen dem Ende des 1. Satzes und dem Beginn des 2. Satzes eine Pause von nicht länger als 90 Sekunden.
Während dieser Zeit ist am Spielfeld 'Coachen' erlaubt. Die Spieler dürfen also während dieser Zeit Ratschläge entgegen nehmen. Sie dürfen aber das Spielfeld ohne Erlaubnis des Schiedsrichters nicht verlassen.
Der Aufschlag zum 2. Satz muss nach spätestens 90 Sekunden wieder erfolgt sein.
In der Pause von nicht länger als 5 Minuten zwischen dem 2. und 3. Satz haben die Spieler die Möglichkeit das Spielfeld zu verlassen um Ratschläge entgegen nehmen zu können. Der Aufschlag zum 3. Satz muss nach spätestens 5 Minuten wieder erfolgt sein.
Diese o.a. erlaubten Pausen können unter bestimmten Umständen vom Referee angeordnet und zeitlich genau fixiert werden. Jede sonstige Unterbrechung des regulären Ablaufes des Spieles ist, soweit sie nicht außerhalb der Gewalt des Spielers liegt, vom Schiedsrichter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden.
Ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist auch keine Veränderung der Bekleidung des Spielers vorzunehmen. Es muss als unfair und unsportlich bezeichnet werden, wenn sich Spieler aus Konditionsmangel durch absichtliches Einlegen von 'Kunstpausen' über die kritische Phase retten wollen. Dazu werden nicht selten der Einsatz eines neuen Federballes und die damit verbundenen Probeschläge benutzt.
Durch die Regel 16.5.2 ist klargestellt, dass jedes Verlassen des Spielfeldes (Handtuch nehmen, trinken o.ä.) eine Zustimmung des Schiedsrichters erfordert. Fragt der Spieler nicht nach, kann dies zur Verwarnung und evtl. zu weiteren Folgen führen.
Auch wegen einer Verletzung eines Spielers darf das Spiel nicht unterbrochen werden. Erlaubt ist lediglich eine schnelle Diagnose (soweit möglich) und eine kurze Erstversorgung (Anbringen einer stützenden Binde) auf dem Spielfeld.
Zur Behandlung einer blutenden Wunde ist das Spiel zu unterbrechen.
Es ist kein Verstoß gegen diese Regel, wenn die Beschaffenheit des Federballes mit Zustimmung aller am Spiel Beteiligten (Spieler und Schiedsrichter) so verändert wird, dass er der Geschwindigkeit nach Regel 3 entspricht.
Die Auslegung der Begriffe 'Verhalten in ungehöriger Weise', 'Fehlverhalten' oder 'empörender Verstoß' liegt im Ermessen des Schiedsrichters, d.h. erst 'Verwarnung', dann 'Fehler'.
Die Reihenfolge der Sanktionen ist dabei grundsätzlich einzuhalten. Über den Zeitpunkt, zu dem dann der Referee eingeschaltet wird, hat der Schiedsrichter zu entscheiden. Erst wenn er das Gefühl hat, eine Disqualifikation sei angebracht, ist der Referee zu rufen. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Spieler bei 'fortlaufendem Fehlverhalten' auch mehrfach mit einem 'Fehler' belegt werden kann. Dabei ist es unwesentlich, ob es sich um das gleiche Fehlverhalten handelt oder verschiedene Verstöße sich ereignen.
Liegt ein gravierendes Fehlverhalten vor, kann sofort auf Fehler entschieden werden, in diesem Fall ist der Referee zum Spielfeld zu holen und über den Vorfall zu informieren. Die Disqualifikation eines Spielers, auch der Spielabbruch wegen Verletzung, kann nur vom Referee ausgesprochen werden.

Anmerkung:


Bei Wettkämpfen ohne Referee kann die Disqualifikation/vorzeitige Spielbeendigung durch den Turnierverantwortlichen erfolgen.

Regel 17

Turnier-Offizielle und Einsprüche

17.1 Der Referee hat die Gesamtverantwortung für das Turnier oder die Veranstaltung, bei dem/der Spiele stattfinden.
17.2 Der für ein Spiel eingesetzte Schiedsrichter ist verantwortlich für den Ablauf des Spiels, für das Spielfeld und die unmittelbare Spielfeldumgebung. Der Schiedsrichter hat dem Referee zu berichten.
17.3 Der Aufschlagrichter hat die Aufschlagfehler auszurufen, die vom Aufschläger gemacht werden (Regel 9).
17.4 Ein Linienrichter zeigt an, ob ein Federball 'In' oder 'Aus' ist bezogen auf die ihm zugewiesene(n) Linie(n).
17.5 Die Tatsachenentscheidung eines Spielfeld-Offiziellen ist endgültig bezogen auf seine Verantwortlichkeit.
17.6 Ein Schiedsrichter muss
17.6.1 die Badminton-Spielregeln einhalten und durchsetzen und vor allem 'Fehler' oder 'Wiederholung' ausrufen, wenn diese vorgekommen sind;
17.6.2 seine Entscheidung treffen vor Beginn des nächsten Aufschlages bei jedem Einspruch wegen eines Streitpunktes;
17.6.3 dafür sorgen, dass Spieler und Zuschauer über den fortlaufenden Spielstand informiert werden;
17.6.4 nach Rücksprache mit dem Referee Linienrichter oder einen Aufschlagrichter einsetzen oder absetzen;
17.6.5 dafür sorgen, dass, wo ein anderer Spielfeld-Offizieller für das Spielfeld nicht eingesetzt worden ist, dessen Aufgaben ausgeführt werden;
17.6.6 wenn einem eingesetzten Spielfeld-Offiziellen die Sicht versperrt ist, die Entscheidung für ihn treffen oder auf 'Wiederholung' entscheiden;
17.6.7 alle Vorkommnisse im Zusammenhang mit Regel 16 aufschreiben und dem Referee melden; und
17.6.8 den Referee bei allen nicht stattgegebenen Einsprüchen rufen, jedoch nur in Fällen der Regelauslegung. (Solche Einsprüche müssen vor der Ausführung des nächsten Aufschlages angemeldet werden oder bei Spielende, bevor die Partei, die Einsprüche vorbringt, das Spielfeld verlassen hat.)

Erläuterungen zu Regel 17:

Entscheidungen der Spielfeld-Offiziellen sind Tatsachenentscheidungen und können auch von einem Referee nicht geändert werden.
Der Referee kann nur zur Entscheidung angerufen werden, wenn hinsichtlich der Regelauslegung Unklarheiten zu beseitigen sind.
Ein Einspruch gegen seine Regelauslegung ist dann nur noch auf dem Rechtsweg möglich. Der Einspruch muss sofort nach Eintritt des Ereignisses auf dem Schiedsrichterzettel vermerkt werden und ist nach Spielende durch den Turnierverantwortlichen in geeigneter Weise festzuhalten.
Der Schiedsrichter hat die Entscheidung eines Linienrichters oder des Aufschlagrichters aufrechtzuerhalten, auch wenn er glaubt, etwas anderes gesehen zu haben.
Stellt der Schiedsrichter jedoch fest, dass der Linienrichter oder der Aufschlagrichter absichtlich oder durch ungenügende Aufmerksamkeit Fehlentscheidungen treffen, kann er nach Rücksprache mit dem Referee ihre Ablösung veranlassen. Ein entsprechender Vermerk ist auf dem Schiedsrichterzettel zu erstellen.